Dokumentation

Dokumentation sicher meistern: Was Sie vor, während und nach dem Impfen erfassen müssen

Gute Dokumentation gehört zum sicheren Impfen: Erfahren Sie, welche Angaben Pflicht sind und wie Sie die Dokumentation strukturiert und effizient umsetzen.
Veröffentlicht: 30.04.2026
In stilisiertem Impfzimmer sitzend, klärt Apothekerin Patienten über Impfungen auf.
Das Wichtigste in Kürze
  • Lückenlose Dokumentation ist Pflicht:Impfung, Aufklärung, Anamnese und Einwilligung müssen vollständig erfasst und zehn Jahre aufbewahrt werden.
  • Digitale Lösungen erleichtern den Alltag:Moderne Dokumentationssysteme können Abläufe strukturieren, Zeit sparen und Fehlerquellen reduzieren.
  • Meldewege beachten:Impfungen sind an das RKI (Impf-Survey) zu übermitteln; Verdachtsfälle von Nebenwirkungen sind im Rahmen der Arzneimittelsicherheit an die zuständigen Stellen (z. B. PEI) zu melden.

Dokumentation als Schutz für alle Beteiligten

Eine vollständige und sorgfältige Dokumentation schützt nicht nur die Patientinnen und Patienten, sondern auch die Apotheke und die impfenden Apothekerinnen und Apotheker. Sie ist Grundlage für Rechtssicherheit, Qualitätssicherung und für eine transparente Nachverfolgung im Fall von Rückfragen oder Zwischenfällen.

Impfdokumentation im Impfausweis und digitaler Impfpass

Jede Schutzimpfung muss unverzüglich im Impfausweis der Patientin oder des Patienten eingetragen werden. Liegt kein Impfausweis vor, ist eine Impfbescheinigung auszustellen. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) stellt hier eine Mustervorlage zur Verfügung.


Ergänzend kann – sofern technisch verfügbar – auch ein digitaler Impfpass aktualisiert werden.

Die Dokumentation im Impfausweis muss unter anderem enthalten:

  • Datum der Impfung
  • Bezeichnung und Chargenbezeichnung des Impfstoffs
  • Name der Erkrankung, gegen die geimpft wurde
  • Name und Anschrift der Apotheke
  • Name und Unterschrift des impfenden Apothekers1. 

Infografik Impfpass

Laden Sie sich kostenlos unsere Infografik Impfpass für Ihre Apotheke herunter. Sie zeigt Ihnen auf einen Blick, wie Sie Impfungen korrekt im Impfausweis dokumentieren.
image alt text

Dokumentation in der Apotheke

Die vorgeschriebene interne Dokumentation in der Apotheke umfasst insbesondere:

  • Datum und Inhalt des Aufklärungsgesprächs
  • Verwendeter Aufklärungsbogen
  • Durchführung der Anamnese
  • Einwilligung zur Impfung
  • Datum der Impfung
  • Impfstoffbezeichnung und Chargennummer
  • Name, Geburtsdatum und Anschrift der geimpften Person
  • Name und Unterschrift der Person, die aufgeklärt, die Anamnese durchgeführt und geimpft hat. 

Diese Unterlagen sind zehn Jahre aufzubewahren. Die Aufbewahrung kann schriftlich oder digital erfolgen, muss jedoch jederzeit nachvollziehbar und zugänglich sein1.

Viele Apotheken setzen inzwischen auf digitale Dokumentationslösungen, die den gesamten Ablauf deutlich vereinfachen können – von der Anamnese über die Einwilligung bis zur Chargendokumentation und Meldung. 

Dabei gibt es verschiedene beliebte Anbieter, wie zum Beispiel: Zukunftspakt Apotheke, ApoTune, GEDISA, oder CaboVax .

Hier gibt es auch eine Mustervorlage der ABDA zur Dokumentation in der Apotheke.

Meldung der Impfungen (Impf-Survey)

Die Apotheke muss die durchgeführten Impfungen im Rahmen des Impf-Surveys zeitnah an das Robert Koch-Institut (RKI) übermitteln. Dies erfolgt in der Regel über das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS).1 Wird ein digitales Impftool mit integrierter Meldung genutzt, kann diese automatisiert erfolgen.

Meldungen zur Arzneimittelsicherheit

Verdachtsfälle, die über das übliche Maß von Impfreaktionen hinausgehen, oder andere unerwünschte Arzneimittelwirkungen sind im Rahmen der Arzneimitteltherapiesicherheit zu melden. Diese Meldungen erfolgen gemäß den geltenden pharmakovigilanzrechtlichen Vorgaben an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) oder das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die entsprechenden Meldewege sollten im Qualitätsmanagementsystem der Apotheke festgelegt sein und das Personal damit vertraut gemacht werden.

Dokumentation im Qualitätsmanagementsystem

Die Durchführung von Schutzimpfungen muss im Qualitätsmanagementsystem (QMS) der Apotheke beschrieben sein. Nach § 35a Abs. 1 ApoBetrO sind dort Festlegungen zu treffen zu folgenden Aspekten: 

  • zur Vorbereitung der Impfung 
  • zur Aufklärung und Einholung der Einwilligung 
  • zur Anamnese und zur Entscheidung, wann eine Impfung nicht durchgeführt wird 
  • zur Durchführung selbst 
  • zur Nachbeobachtung  
  • sowie zur vollständigen Dokumentation

Darüber hinaus sind Hygienemaßnahmen – einschließlich des hygienischen Verhaltens des beteiligten Personals – verbindlich festzulegen. Ebenso muss geregelt sein, wie bei Verdacht auf eine über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehende gesundheitliche Schädigung vorzugehen ist (Meldepflichten). 

Einheitliche Vorlagen und Standardarbeitsanweisungen helfen, diese Prozesse strukturiert, vollständig und prüfbar abzubilden. Die ABDA stellt auf ihrem Online-Portal hilfreiche Vorlagen und Standardarbeitsanweisungen zu verschiedenen Impfungen zur Verfügung. 

Stand: April 2026
Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen fachlichen Orientierung. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und begründen keine Ansprüche gegenüber der GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen, Leser und Leserinnen sind selbst dafür verantwortlich, die geltenden rechtlichen Vorgaben und beruflichen Pflichten zu prüfen und einzuhalten.

Auch interessant

Quellen
Sie wollen mehr?
Jetzt zum kostenlosen Newsletter anmelden und über aktuelle Entwicklungen informiert bleiben!
NP-DE-GVU-WCNT-260017, 04/2026