Notfall

Notfallmanagement beim Impfen in der Apotheke

Notfallplan, Notfallkoffer-Ausstattung, Sofortmaßnahmen bei anaphylaktischem Schock und Schulung im Überblick.
Veröffentlicht: 30.04.2026
Apothekerin impft Patienten mit Spritze in den Oberarm in stilisiertem Impfzimmer.
Das Wichtigste in Kürze
  • Vorbereitet für den Ausnahmefall:Jede impfende Apotheke braucht einen schriftlichen Notfallplan mit klar geregelten Zuständigkeiten, Abläufen und Einbindung des Rettungsdienstes.
  • Selten, aber ernst zu nehmen:Schwere allergische Reaktionen sind sehr selten, erfordern im Ernstfall jedoch sofortiges Handeln – inklusive Notruf und ggf. Gabe von Epinephrin.
  • Ausstattung und Schulung sichern:Notfallarzneimittel müssen verfügbar sein, das Personal regelmäßig geschult werden. Geimpfte Personen bleiben mindestens 15 Minuten unter Beobachtung.

Vorbereitung auf seltene Notfälle

Auch wenn Schutzimpfungen in der Apotheke in der Regel komplikationslos verlaufen und es auch in der rund 15-minütigen Nachbeobachtungszeit selten Probleme gibt, muss jede Apotheke auf medizinische Notfälle vorbereitet sein.

Schriftlicher Notfallplan

Jede Apotheke, die Schutzimpfungen durchführt, muss über einen schriftlichen Notfallplan verfügen. Dieser ist Bestandteil des Qualitätsmanagementsystems und beschreibt klar, wie bei akuten Zwischenfällen vorzugehen ist. Dazu gehören Zuständigkeiten, Abläufe und die Einbindung des Rettungsdienstes. Der Notfallplan muss dem impfenden Personal bekannt sein. Es muss regelmäßig dazu unterwiesen werden.1

Passend dazu

Anaphylaktischer Schock und typische Impfkomplikationen

Zu den relevanten Notfällen zählen insbesondere Kreislaufreaktionen wie Schwindel oder Ohnmacht, schwere allergische Reaktionen und anaphylaktische Reaktionen. Gerade Anaphylaxien treten sehr selten auf, erfordern dann aber sofortiges Handeln. Deshalb müssen Apotheken organisatorisch und materiell darauf vorbereitet sein:1


  • Notruf absetzen:
    Bei einem medizinischen Notfall ist unverzüglich der Rettungsdienst unter 112 zu verständigen und es sind sofort Erste-Hilfe-Maßnahmen einzuleiten.

  • Anaphylaxie erkennen:
    Treten Symptome wie Atemnot, Atemstillstand oder Kreislaufversagen auf, ist an einen anaphylaktischen Schock zu denken und entsprechend zu handeln.
  • Epinephrin anwenden:
    Der impfende Apotheker entscheidet im Einzelfall, ob vor Eintreffen der Rettungskräfte die Gabe von Epinephrin erforderlich ist, um eine akute Lebensgefahr abzuwenden.
  • Rechtliche Grundlage:
    Ist die betroffene Person nicht einwilligungsfähig, kann die Behandlung im Notfall auf Grundlage der mutmaßlichen Einwilligung erfolgen, sofern keine gegenteilige Willensäußerung vorliegt – also die Patientin oder der Patient sich nicht zuvor gegen eine Behandlung entschieden hat.
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Notfallkoffer-Ausstattung und Adrenalin-Autoinjektor

Gemäß Apothekenbetriebsordnung ist in der Apotheke Epinephrin zur Injektion vorrätig zu halten. Die Leitlinie empfiehlt, für Apotheken mit Impfangebot zwei gut handhabbare Darreichungsformen bereitzuhalten, etwa Autoinjektoren zur intramuskulären Verabreichung. Alternativ können auch geeignete Nasensprays bevorratet werden, sofern pro ​Dosis die erforderliche Wirkstoffmenge verfügbar ist.1

Zur Dosierung von Epinephrin1

  • intramuskulär bei Erwachsenen: 0,3-0,5 ml der unverdünnten (1 mg/ml) Lösung (bei Bedarf
  • alternativ zwei Nasensprays EURneffy 2 mg (pro Dosis sollten 0,3 bis 0,5 mg Epinephrin verfügbar sein)

Erste Hilfe und Sofortmaßnahmen trainieren

Das impfende Personal muss im Umgang mit den Notfallarzneimitteln geschult sein. Dazu gehört nicht nur die theoretische Kenntnis, sondern auch die praktische Anwendung. Während der Öffnungszeiten sollte zudem ein Ersthelfer anwesend sein; empfehlenswert ist, dass die impfende Apothekerin oder der impfende Apotheker selbst über eine entsprechende Qualifikation verfügt.1

Nachbeobachtung nach der Impfung

Ein wichtiger Bestandteil des Notfallmanagements ist die Nachbeobachtungszeit. Geimpfte Personen sollen nach der Injektion mindestens 15 Minuten unter Aufsicht in den Räumen der Apotheke verbleiben. So können akute Reaktionen frühzeitig erkannt und unmittelbar behandelt werden.1

Stand: April 2026
Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen fachlichen Orientierung. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und begründen keine Ansprüche gegenüber der GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen, Leser und Leserinnen sind selbst dafür verantwortlich, die geltenden rechtlichen Vorgaben und beruflichen Pflichten zu prüfen und einzuhalten.

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Quellen
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